Flaach ZH, 26. Januar 2018
In der "Schweizerzeit" behauptet Ulrich Schlüer, , zu Strassburg sei «ein junger Schweizer verurteilt» worden, weil er dafür eingetreten sei, «dass die Schweiz christlich bleiben soll». Nur: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte nicht den jungen Mann, sondern die Schweiz, konkret das Bundesgericht, weil dieses die Meinungsäusserungsfreiheit der GRA verletzt hat. Und dieser «junge Mann», Benjamin Kasper, seines Zeichens ehemaliger Präsident der Jung-SVP des Kantons Thurgau, war weder ein- noch angeklagt worden, weder von Privaten noch von der Staatsgewalt. Im Gegenteil: Unterstützt vom Anwalt und Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei klagte Kasper gegen die GRA, weil diese im November 2009 seine Rede an einer Unterstützungskundgebung für die Minarettverbot-Initiative als «verbalen Rassismus» eingeschätzt hatte. Lei und sein Mandant Kasper meinten, in dieser Wertung eine Persönlichkeitsverletzung des Jungpolitikers erkennen zu können. Sie hatten vor dem Thurgauer Obergericht und dem Bundesgericht Recht erhalten.