Ein
unrühmliches Kapitel der Zürcher Justizgeschichte erhielt
vor Kurzem ein stilles Begräbnis - ohne weitere öffentliche
Verhandlung. Das Obergericht stellte ein Verfahren gegen Erwin Kessler,
Präsident des Vereins gegen Tierfabriken, endgültig ein,
weil inzwischen in allen Anklagepunkten die Verjährung eingetreten
ist.
Begonnen hatte das Verfahren im Jahre 1999. Die Staatsanwaltschaft
warf Erwin Kessler in insgesamt vier verschiedenen Anklageschriften
vor, auch gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm verstossen zu haben.
Kessler soll einerseits durch die Verbreitung von Schriften von Holocaust-Leugnern
selbst den Holocaust geleugnet, andererseits durch antisemitische
Texte Ideologien verbreitet haben, die auf die systematische Herabsetzung
oder Verleumdung einer Religion gerichtet seien.
Stockendes Verfahren
Doch das Verfahren kam mehrmals ins Stocken. So mussten die Richterinnen
und Richter des Bezirksgerichtes Bülach sich gleich viermal
mit dem Fall befassen, denn mehrmals genügte ihre Arbeit nicht
den formalen Anforderungen der Justiz: Fehler, die dem juristisch
versierten Kessler Anlass zu erfolgreichen Beschwerden gaben, die
auch bis vor das Bundesgericht gehen konnten. Auch das Obergericht
schreibt von einem "langwierigen und ausufernden Verfahren".
Nachdem Anfang September nun auch die letzten Anklagepunkte verjährt
waren, musste das Obergericht nur noch darüber entscheiden,
wie weit Kessler noch Anspruch auf weitere Kostenentschädigung
haben soll. Die Oberrichter, unter dem Vorsitz des Schweizer Demokraten
Christoph Spiess, sprach dem antisemitischen Tierschützer eine
Entschädigung von über 11000 Franken zu.
Erfolgreiche Taktik
Kessler hat Erfahrung darin, die Zürcher Justiz leerlaufen
zu lassen. Er ist bereits einmal wegen Rassendiskriminierung rechtskräftig
verurteilt worden, doch hat er die Freiheitsstrafe (45 Tage Gefängnis)
nie absitzen müssen, da er wie der Zürcher Regierungsrat
später feststelle mit einer «Hinhaltetaktik»
die Vollstreckungsverjährung erreichte.
Doch auch nach dieser Justizpfuscherei schmollt Kessler weiter.
Die Oberrichter stellten nämlich fest, dass Kessler bei seiner
Kritik am Schächten keineswegs zugebilligt werden könne,
sich «zweifelsfrei innerhalb der vom Verbot der Rassendiskriminierung
gezogenen Grenzen» oder gar des üblichen Anstandes bewegt
zu haben. Im Gegenteil, seine Aussagen seinen «zumindest in
hohem Masse politisch unkorrekt». Kessler titulierte die Oberrichter
deshalb auf seiner Homepage umgehend als «ethisch unterentwickelt».
Hans Stutz
Tachles, 23. September 2010
Alle Rechte beim Verfasser. |