Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stützte die Meinungsäusserungsfreiheit von NGO wie der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus GRA. Das Strassburger Urteil kommt einigen Rechten in den falschen Hals, vor allem solchen, die mit diskriminierenden Vorschlägen gegen wechselnde Minderheiten seit Jahren ihr politisches Geschäft betreiben. Nicht alle nehmen es dabei mit den Fakten so genau. Zum Beispiel der zweifach abgewählte Zürcher SVP‑Nationalrat Ulrich Schlüer. Er behauptet in der jüngsten Nummer der «Schweizerzeit», zu Strassburg sei «ein junger Schweizer verurteilt» worden, weil er dafür eingetreten sei, «dass die Schweiz christlich bleiben soll». Nur: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte nicht den jungen Mann, sondern die Schweiz, konkret das Bundesgericht, weil dieses die Meinungsäusserungsfreiheit der GRA verletzt hat. Und dieser «junge Mann», Benjamin Kasper, seines Zeichens ehemaliger Präsident der Jung-SVP des Kantons Thurgau, war weder ein- noch angeklagt worden, weder von Privaten noch von der Staatsgewalt. Im Gegenteil: Unterstützt vom Anwalt und Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei klagte Kasper gegen die GRA, weil diese im November 2009 seine Rede an einer Unterstützungskundgebung für die Minarettverbot-Initiative als «verbalen Rassismus» eingeschätzt hatte. Lei und sein Mandant Kasper meinten, in dieser Wertung eine Persönlichkeitsverletzung des Jungpolitikers erkennen zu können. Sie hatten vor dem Thurgauer Obergericht und dem Bundesgericht Recht erhalten.
Für «Schweizer Leitkultur»
Schlüer fabuliert dann weiter, Kasper habe «kein Wort gegen Andersgläubige» gesagt. Nur: Der Thurgauer JSVP-ler verlangte eine Privilegierung christlicher Religionen und wandte sich gegen die Freiheit von Muslimen, ihre Versammlungsorte in der Öffentlichkeit anzuzeigen. Er postulierte, dass die «Schweizer Leitkultur», der das Christentum zugrunde liege, sich nicht von anderen Kulturen verdrängen lassen dürfe. Er behauptete dann diskriminierend, das Minarett-Verbot sei ein symbolisches Zeichen für den Erhalt der eigenen Identität.
«Selbstherrliche fremde Richter»
Doch nicht nur in Schlüers «Schweizerzeit» wird Stimmung gegen den Strassburger Gerichtshof gemacht, sondern auch in der «Weltwoche» und der «Basler Zeitung», dort vom ehemaligen Bundesrichter Martin Schubarth. Sowohl «Weltwoche»-Redaktorin Katharina Fontana wie Schubarth insinuieren, dass mit dem Urteil entweder «die Schweizer» insgesamt oder dann zumindest jene 57,5 Prozent der Stimmenden, welche der Minarett-Verbot-Initiative zugestimmt haben, als Rassisten abgestempelt würden. Fontana unterstellt den Strassburger Richterinnen und Richtern dazu noch, «unnötigerweise die Moralkeule» ausgepackt zu haben. Ganz einfach deshalb, weil diese das Minarett-Verbot «indirekt als fremdenfeindlichen Auswuchs» abgetan haben.
Die Konsequenz der Verlierer zieht in der «Schweizerzeit» der schlussendlich unterlegene Anwalt Hermannn Lei. Ein «ausgekochter Justizskandal» sei das. «Selbstherrliche fremde Richter» – die am Urteil mitwirkende Schweizerin Helen Keller lässt er damit unerwähnt – würden «uns unsere Rechte» nehmen. Und dann wirbt er für die SVP-Initiative gegen «fremde Richter».