zurück zur Blogübersicht

Littauer Gemeinderat: Lukrative Selbstbedienungsmentalität

Geringer Wille zur Aufklärung der Selbstbedienungsaktion des Littauer Gemeinderates. Hauptsache: Das unerwünschte Thema ist schnell vom Tisch.

24. Januar 2011

Parlamentarische Kommissionen, die umstrittene Sachverhalte aufklären und deren juristische und politische Abstützung einschätzen sollen, laufen immer Gefahr, durch den mangelnden Aufklärungswillen einzelner oder mehrerer Parteien ausgebremst zu werden. So geschah es auch bei der GPK-Untersuchung über die Selbstbedienungsaktionen des Littauer Gemeinderates. Der GPK-Mehrheit ging es nicht um vollständige Aufklärung, sondern um schnelle Erledigung der Vorwürfe, die durch die Sendung „Schweiz aktuell“ des Schweizer Fernsehen SF erst publik wurden.

Schweiz aktuell berichtete Ende November 2010, dass der Gemeinderat Littau in seiner allerletzten Sitzung vom 16. Dezember 2009 drei seiner Mitglieder gestützt auf das Personalreglement unrechtmässige Abgangsentschädigungen gewährt habe. Dabei sollen den Gemeinderäten Rico De Bona und Heidi Fähndrich, beide CVP, jeweils sechs zusätzliche Monatslöhne und dem Gemeindepräsident Joseph Wicki (FDP) drei Monatslöhne – zusätzlich zu den ihm zustehenden drei Monatslöhnen gemäss Pensionsreglement – zugesprochen worden sein.



In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass Heidi Fähndrich tatsächlich eine „ausserordentliche Zulage“ von sechs Monaten erhalten hat, Rico de Bona hingegen eine Zulage von drei Monatslöhnen – allerdings berechnet auf einem 80%-Pensum, obwohl er während sieben Monaten nur in einem 50%-Pensum für die Gemeinde Littau tätig war. Joseph Wicki erhielt ausschliesslich die ihm gemäss Pensionsreglement zustehende Abgangsentschädigung von drei Monaten.

In der Zwischenzeit stellte sich aber noch heraus, dass die Littauer Gemeinderäte seit Herbst 2007 aus dem Fusionskredit eine Funktionszulage von insgesamt 300’000 ausbezahlt erhielten. Sowohl die Abgangsentschädigungen wie auch die Funktionszulagen erfolgten mit Zustimmung des Luzerner Stadtrates.

Besonders bemerkenswert scheinen mir drei Vorgänge:

  1. Bereits Monate vor der Volksabstimmung (Juni 2007) hatten der Littauer Gemeinderat und der Luzerner Stadtrat entschieden, dass den fünf Mitgliedern des Gemeinderates für ihre fusionsbedingte Mehrheit insgesamt 300’000 Franken zugeschoben werden sollten. Diese Informationen wurden sowohl den ParlamtarierInnen von Littau und Luzern wie auch den Stimmberechtigten vorsätzlich vorenthalten. Besonders störend: Die MitarbeiterInnen der Littauer Verwaltung erhielten keine Zusatz-Entschädigungen für ihre fusionsbedingte Mehrarbeit.
  2. Der Gemeinderat sprach sich an seiner allerletzten Sitzung eine „Ausserordentliche Zulage“ zu, deren juristische Absicherung – vorsichtig formuliert – ungesichert ist. Stadtrat und Gemeinderat beriefen sich später auf das „Gutachten“ eines spezialisierten Anwaltes, doch dessen Rechtsauskunft erwähnt zwar das Personalreglement, nicht jedoch die vom Gemeinderat angewandte rechtliche Bestimmung.
  3. Es widerspricht den Regeln der Gewaltentrennung, dass sich Exekutivmitglieder – ohne vorherige Konsultation mit dem Parlament oder einer zuständigen Kommission – selbst Entschädigungen zusprechen.