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Nachsichtiges Finanzdepartment

Der Kanton verzichtet auf Anzeige gegen Rechtsextremisten.

10. Oktober 2015



Am Samstag, 11. Juli 2015 versammelten sich Rechtsextremisten auf dem Schlachtfeld von Sempach. Dies trotz der Ankündigung der Luzerner Polizei, sie würde weder einen rechtsextremen Aufmarsch noch eine Gegendemo der Antifa Innerschweiz dulden.
(http://www.zentralplus.ch/de/news/gesellschaft/3918605/Trotz-Verbot-Rechtsextreme-marschieren-in-Sempach-auf.htm) Gegen Abend zog die Luzerner Polizei dann aber – in Kenntnis der Anwesenheit von Rechtsextremisten - ihr Aufgebot zurück. Rund 60 Personen, grossmehrheitlich Männer, zogen daraufhin aufs Schlachtfeld, hörten einer Rede zu und hinterliessen einen Gedenkkranz. Auf Anfrage erklärte damals das Finanzdepartement – zuständig für die Verwaltung des Schlachtgeländes: Man habe Kenntnis vom Auftritt. Über das weitere Vorgehen werde das Departement später entscheiden. Auf Anfrage erklärt nun Monique Müller, Departementssekretär-Stellvertreterin, das Departement habe auf eine Strafanzeige verzichtet, weil der „Aufmarsch nach unserer Beurteilung keine öffentliche Veranstaltung“ darstelle.

Rechtsextremisten hatten bereits vor zwei Jahren ohne Bewilligung auf dem Schlachtfeld eine Kundgebung abgehalten. Damals hatte das Finanzdepartement noch Strafanzeige eingereicht, und zwar gegen Unbekannt wegen „Verdachts der unbewilligten Benützung des Schlachtfeldes von Sempach für eine öffentliche Veranstaltung“. Siehe:
http://www.zentralplus.ch/de/news/politik/3932054/Staatsanwaltschaft-Sursee-stellte-Untersuchung-ein.htm) Die Staatsanwaltschaft Sursee hatte nach Untersuchung Anfang Januar 2014 das Verfahren eingestellt, da es „sich nicht um eine öffentliche Veranstaltung“ gehandelt habe, „sondern um einen internen Anlass der PNOS“. Auch lägen, so die Staatsanwaltschaft weiter, keine Hinweise „auf eine akustische, visuelle oder sonstige übermässige Belastung des Schlachtareals oder eine Gefährdung von Ruhe und Sicherheit“ vor. Und weiter: Unbeteiligte Drittpersonen wären damit in der Mitbenützung des Schlachtfelds kaum übermässig behindert worden, „weshalb vorliegend auch kein Fall eines gesteigerten Gemeingebrauchs“ vorliege.



Internationale Mobilisierung
Nur in diesem Jahr war der Aufmarsch nicht nur PNOS-intern angekündigt worden, sondern auch in Deutschland beworben worden. Auch hatten die Rechtsextremisten eine Lautsprecheranlage benutzt. Wie auch immer: Das Reglement über die Benutzung des Schlachtgeländes Sempach erweist sich als ungeeignetes Mittel, um unerwünschte Veranstaltungen zu verhindern. Der Regierungsrat hatte die Benützung im Mai 2010 unter Bewilligungspflicht gestellt, dies um weitere Rechtsextremisten-Aufmärsche zu unterbinden. Allerdings verzichtete er damals auf eine Strafbestimmung. Diesen Mangel behob er mit einer weiteren Reglementsänderung im Mai 2013, seither wären Bussen bis 5000 Franken möglich.