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ZHB Luzern – wie gut das niemand weiss …??

Kantonsbaumeister verweigert Auskunft auf die Frage nach den Zusatzkosten.

18. Februar 2013

 Eine knappe (bürgerliche) Mehrheit des Kantonsrates hat die Sanierung der ZHB Luzern gestoppt, obwohl diese dringend notwendig ist. Doch die EinwohnerInnen sollen nicht erfahren, welche Zusatzkosten diese Hüst-und-Hott-Politik kostet. Zumindest, wenn es nach dem Willen des Kantonsbaumeisters geht.

Im Bund – wie auch in einigen anderen Kantonen – gilt bereits das Öffentlichkeitsprinzip, wonach staatliche Informationen im Grundsatz öffentlich sind. Natürlich gibt es da noch einige Vorbehalte, aber das Prinzip befreit Medienschaffende von der Abhängigkeit vom Goodwill der Regierung und der Verwaltung.

Kantonsbaumeister Urs Mahlstein wollte zwar nicht Auskunft geben, doch er meinte auch: “Wir haben keinen Auftrag des Parlamentes oder der Regierung, diese Zahlen zu veröffentlichen.” Wenn es denn sein muss! Dann schreibe ich halt eine


Bauunternehmer Hans Aregger (CVP) wollte ZHB durch einen privat finanzierten Neubau ersetzen

Dringliche Anfrage zu den zusätzlich entstandenen Kosten durch die Verzögerung der Sanierung der ZHB und die Verzögerung der Planung des Kantonsgerichtes

Zentral+, das unabhängige Online-Magazin berichtete kürzlich über die finanziellen Folgen des Hin-und-Hers des Kantonsrates bei der notwendigen Sanierung der Zentral- und Hochschulbibliothek. Das Online-Magazin erwähnte, dass „allein für das Bibliotheks-Provisorium“ am Hirschengraben 43 Mietkosten von „mindestens 350’000 Franken“ in den Sand gesetzt wurden.

Gegenüber dem Online-Magazin erklärte der Kantonsbaumeister zuerst, dass er „spontan“ nicht sagen könne, wie viel Geld der Kantonsrat für die „Planungsleichen rund um die ZHB“ bereits ausgegeben habe. Zuerst versprach er Aufklärung für die Öffentlichkeit, später verweigerte er die Auskunft über die ihm vorliegenden Zahlen, unter anderem mit dem Hinweis: „Solange der Kantonsrat und die Regierungsrat dies nicht ausdrücklich wollen, werden wir die Medien nicht informieren.“

Leider kennt der Kanton Luzern – im Gegensatz zum Bund und zu einigen Kantonen – das Öffentlichkeitsprinzip noch nicht, so dass wir nicht umhin kommen, den Ball aufzunehmen und zur Verbesserung der Information der Öffentlichkeit dem Regierungsrat nachfolgende Fragen zu stellen:

  1. Wie gross sind die Zusatzkosten, die seit dem KR-Entscheid (Sanierung ZHB stoppen, Neubau ZHB/Motion Aregger) in Aussicht zu nehmen, wegen diesem Entscheid für das Projekt ZHB entstanden sind? Wie setzen sich diese Kosten zusammen?
  2. Wie gross sind die Zusatzkosten, die seit dem zweiten KR-Entscheid (Neubau Kantonsgericht in einen Neubau ZHB integrieren/Motion Gmür-Schönenberger), wegen diesem Entscheid für das Projekt Kantonsgericht entstanden sind? Wie setzen sich diese Kosten zusammen?
  3. Wie gross sind die Kosten, die der ZHB durch die Auslagerung von Büchern und deren mehrmalige tägliche Anlieferung zur Ausleihe jährlich entstehen?
  4. Wie gross sind die weiteren jährlichen zusätzlichen Betriebskosten, die der ZHB durch das Hinausschieben der Sanierung entstehen?
  5. Gedenkt der Regierungsrat in naher Zukunft dem Kantonsrat einen Vorschlag für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips vorzulegen, damit solche kantonsrätliche Anfragen nicht mehr notwendig sein werden, da anfragende Medienschaffenden bereits mit den Antworten bedient wurden?

Nachtrag:
zentral+ berichtet über diesen Vorstoss, wie auch über einen ähnlichen von David Roth/SP