Das Bundesgericht bestätigt den Schuldspruch gegen Naveen Hofstetter (SVP) wegen Widerhandlung gegen die Rassimus-Strafnorm. Es stützt damit ein Urteil des Aargauer Obergerichts. Hofstetter hatte im September 2021 den Abstimmungskampf um die "Ehe für alle" benutzt, um Männer afrikanischer Herkunft zu diskreditieren. In einem Facebook-Beitrag schrieb er: "Wenn wir es nun zulassen, dass in naher Zukunft dann auch afrikanische Flüchtlinge (mehrheitlich Männer), kleine Mädchen zwecks ‹figgifiggi› adoptieren dürfen, dann Gute Nacht mit unserer Kultur!" Nach ersten kritischen Einwänden löschte er den Post, verwendete aber Teile davon in einem zweiten Post, angereichert durch die Behauptung, das Gesetz sei ein Schritt für weitere Forderungen zu Kindsadoptionen von "unnatürlichen Partnerschaften".
Hofstetter bleibt auf der Wahlliste für die kommenden Grossratswahlen im Herbst 2024. Gegenüber dem Regionaljournal SRF Aargau/Solothurn erklärt der SVP-Bezirkspräsident Christian Glur: Hofstetter könne auf der Wahlliste bleiben, die SVP-Basis habe ihn ja in Kenntnis der vorinstanzlichen Verurteilungen auf die Liste gesetzt.