Basel, 5. Mai 2021
Rund dreissig Monate nach seiner antisemitischen Rede vom November 2018 erhält Tobias Steiger, einst Sektionspräsident der Partei National Orientierter Schweizer PNOS, seinen Schuldspruch. Er will in Berufung gehen.
Plötzlich muss es schnell gegangen zu sein. Mitte April berichtete das Fernsehen SRF in der Sendung „10vor10“ kritisch über die trölerische Behandlung des Verfahrens gegen den Basler PNOS-Exponenten Tobias Steiger, der im November 2018 an einer bewilligten Kundgebung „den Juden“ den Willen zur Weltherrschaft unterstellt hatte. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) hatte damals Anzeige eingereicht, doch die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hatte andere Prioritäten. Zum Beispiel die ausschweifende Verfolgung von rund sechzig Gegendemonstranten.
Und nun: Sechs Tage nach der Ausstrahlung des Fernsehberichtes erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den ehemaligen Sektionspräsidenten der Partei National Orientierter Schweizer PNOS. Sie erachtet Steiger schuldig der mehrfachen Rassendiskriminierung, der Drohung und der Beschimpfung. Dies berichtet am Donnerstag der Zürcher Tages-Anzeiger. Sie verurteilt ihn zu einer Geldstrafe von 160 Tagesansätzen à 80 Franken, insgesamt 12‘800 Franken also. Allerdings bedingt auf zwei Jahre, obwohl Steiger bereits im Oktober 2019 vom Amtsgerichtpräsidenten in Dornach bestraft wurde, ebenfalls wegen Rassendiskriminierung. Doch ins Geld geht die Sache dennoch. Steiger muss neben einer Busse von 2‘200 Franken, auch knapp über 6000 Franken Gebühren bezahlen.
Gegenüber dem jüdischen Wochenmagazin Tachles erklärte Jonathan Kreutner, Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes SIG: Sie seien erleichtert, dass nun endlich ein Entscheid vorliege.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Auf dem Telegram-Kanal der „Basler Patrioten“ kündigt Steiger inzwischen Berufung an. Ein weiteres Verfahren wegen Rassendiskriminierung gegen ihn ist bereits im Kanton Basel-Land hängig. Bei einer Verurteilung könnte also aus der bedingten noch eine unbedingte Geldstrafe werden.
Postscriptum vom 22. Mai 2021: Gegenüber Zeitungen des CH-Media-Konzern begründet Steiger seine Appellation: "Die Angst, nicht die Wahrheit sagen zu können, ist grösser, als jene vor einer Strafe". Und sonst? Steiger habe die Justiz genarrt, behaupten die CH-Media-Zeitungen und lassen die trölerische Arbeit der Staatsanwaltschaft unerwähnt. Hingegen lassen sie den ehemaligen Polizeichef Armin Mohler auftreten, der nach mehr Staatsschutz ruft.