Meldungen zu Rechtsextremismus und Rassismus in der Schweiz

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Chur, 6. November 2022

Das Online-Portal kath.ch berichtet: Das Dekanat Chur soll sich nächstens zu einer Vollversammlung treffen. Angekündigt als Redner Markus Krall, Geschäftsführer der Degussa Goldhandel GmbH und Buchautor. Nun sei der Rechtslibertäre kurzfristig ausgeladen worden.

Der Hintergrund: Einige Mitarbeiter und Dekanatsmitglieder waren bei Generalvikar Jürg Stuker vorstellig geworden seien. Dieser intervenierte beim Dekan Helmut Gehrmann, der den Vortrag daraufhin absagte. Auf Anfrage von «kath.ch» erklärt Michael Blume, Religions- und Politikwissenschaftler und Beauftragter gegen Antisemitismus der Landesregierung von Baden-Württemberg: «Markus Krall verbreitete Verschwörungsmythen über eine angebliche Kulturmarxismus-Weltverschwörung der deutsch-jüdischen Frankfurter Schule». Blume zeigte sich erfreut über die Ausladung.
Gleichentags schafft kath.ch noch mehr Transparenz. Christian Cebulj, Professor an der Theologischen Hochschule Chur erklärt: "Ich lege Wert darauf, dass es meine Recherchen waren, die den rechtsradikalen Hintergrund des eingeladenen Referenten und seine AfD-Nähe zu Tage gefördert haben. Mir gegenüber hatte Dekan Gehrmann den Referenten am Samstagvormittag noch als unbescholtenen Mann und hingebungsvollen Familienvater verteidigt und wollte an Kralls Einladung festhalten." Erst die Aufforderung von Jürg Stuker habe Gehrmann bewogen, den Vortrag abzusagen. Als Motiv seiner Intervention nennt Cebulj: Im Leitbild der Theologischen Hochschule stehe, "dass wir eine zeitsensible und lebensweltlich verankerte akademische Theologie betreiben. Dazu gehört eben auch unsere politische Pflicht, auf ideologische Tendenzen in Kirche und Gesellschaft hinzuweisen."
In der "Südostschweiz" kommentiert Pierina Hassler zwei Tage später: "Die Trennungslinie zwischen gut-katholischem konservativem Gedankengut und jener konservativen Katholiken, die die Grenze zum Rechtspopulismus überschreiten, ist aufgezeigt worden."

Post-Scrimptum:
Später erstattet Markus Krall Strafanzeige wegen übler Nachrede. Ende Januar 2024 spricht ein Einzelrichter des Bezirksgerichts Zürich die Verfasserin schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.