Oberwil-Lieli AG, 4. Juni 2019
SVP-Nationalrat Andreas Glarner, vor allem bekannt als Polit-Rüpel, veröffentlicht den vollständigen Namen und die Natel-Nummer einer Zürcher Lehrerin, versehen mit der Aufforderung "Vielleicht möchte jemand der Lehrerin mitteilen, was man davon hält". Die Lehrerin wie auch die Schulleitung erhalten daraufhin eine grosse Zahl von unerfreulichen Meinungsäusserungen. Die Lehrerin hatte den Eltern eines muslimischen Schülers einen Brief geschrieben, nachdem diese um einen Jokertag für das Fest zum Ende des Fastenbrechens (Bayram) gebeten hatten. Die Lehrerin antwortete: "Wenn Ihr Kind wegen Bayram nicht zur Schule kommt, kann es dies ohne Jokertag. Ich brauche aber eine Bestätigung per Mail oder SMS von Ihnen. Für alle, die morgen Bayram feiern, wünsche ich ein tolles Fest." Sie stützte sich damit auf das Zürcher Volksschulverordnung, wonach Schulbehörden bei hohen Feiertage oder besonderen Anlässen religiöser oder konfessioneller Art Dispenz gewähren können. De facto ist dies konkrete Umsetzung der in der Bundesverfassung verankerten Glaubens- und Gewissensfreiheit. Herrenvölkler Glarner jedoch sieht darin "Extrawürste" und sich zur Hetze berechtigt. Die angegriffene Lehrerin erwägt juristische Schritte. Die Zürcher Bildungsdirektorin Silvia Steiner (CVP) wie auch der Stadtzürcher Schulvorsteher Filippo Leutenegger (FDP) sichern ihr Unterstützung zu. Steiner erklärt: "Mit diesem Verhalten überschreitet Glarner jegliche Form von politischem Anstand und Fairness und verletzt die persönliche Integrität dieser Lehrperson."
Fünf Tage später entschuldigt sich Glarner in einer Tele-Zürich-Talk-Sendung und wiederholt gleich anschliessend seine islamophoben Unterstellungen. Er behauptet: "Wir geben an Ramadan fast keine Schule mehr, weil die Kinder fast wie tote Fliegen rumliegen – keine Schullager, keine Sportreisen" und gibt dann noch einen drauf: "Wie viel Schulbetrieb ordnen wir dem Islam unter?" Glarners Lernwillen stösst eben schnell an seine Grenzen.
Kurze Zeit später schreibt er von einem "hochgekochten Skandal".
Wochen später will Glarner eine gerichtliche Auseinnandersetzung vermeiden und geht eine aussergerichtliche Einigung ein. Er habe zur Kenntnis genommen, dass die Lehrerin mit ihrer Mitteilung die kantonalzürcherische Regelung befolgt und korrekt wiedergegeben habe.