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Auftritte in Dresden

Angeklagt der Volksverhetzung erlitt Holocaust-Leugner Bernhard Schaub am Donnerstag vergangener Woche Schiffbruch mit seiner Berufung. Das Landgericht Dresden bestätigte den Schuldspruch und erhöhte die Strafe auf 120 Tagessätze à 30 Euro.

Nachsichtiger war vor einem Jahr das Amtsgericht Dresden gewesen: 90 Tagessätze ä 10 Euro. Dies als Sanktion für einen Auftritt des ehemaligen Lehrers einer anthroposophischen Schule, verübt  Mitte Februar 2017 in Dresden, angekündigt als "bekennender Holocaust-Leugner". Schaub hatte damals die Niederlage Nazideutschlands bedauert: "Alle, die zur weissen Menschengemeinschaft" gehörten, müssten einsehen, so Schaub, "dass sie den 2. Weltkrieg verloren" hätten. Auch hatte er von der „Rothschild-Marx-Clique“ gesprochen. Grosskapitalismus und Bolschewismus seien keine Gegensätze, sondern die Mühlsteine. Und Marx und Rothschild seien "die beiden Köpfe der selben Bestie". Eine seit langem verbreitete antisemitische Vorstellung.

Die Staatsanwaltschaft hatte – gestützt auf Videoaufnahmen - gegen Schaub wegen Volksverletzung ermittelt und festgestellt, dass Schaub erstens "das systematische Völkerrechtsverbrechen der Nationalsozialisten an den Juden" in Abrede gestellt und zweitens zum Hass "gegenüber den in der Bundesrepublik lebenden Juden" aufgestachelt habe.

Im März vergangenen Jahres war Schaub der Gerichtsverhandlung ferngeblieben,  dieses Jahr stellte er sich, begleitet von einer Gruppe Gleichgesinnter. Unter ihnen der Berliner Nikolai Nerling, bekannt als "Der Volkslehrer". Er veröffentlicht nach der Verhandlung einen Videoclip und bezeichnet den Schuldspruch als "Schandurteil", und mimt Zuversicht, was das Ende der Bundesrepublik betrifft: "Es wird nicht mehr lange dauern". Schaubs Verteidiger Martin Kohlmann, auch Exponent der ausländerfeindlichen Bewegung Pro Chemnitz, spricht von „Gesinnungsstrafrecht“ und der Verurteilte mutmasst, ob die „Richter Vorgaben“ bekämen, „von einer bestimmten Clique“, womit Schaub – wenn auch verklausuliert – ‚die Juden‘ meint.

Postscriptum: Einige Tage nach der Verhandlung kündigt Schaub an, dass er in Berufung gehen werde.

Hans Stutz
Tachles, 13. März 2020
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