zurück zur Textübersicht

Bundesgericht widerspricht Kantonsgericht

Das Bundesgericht verurteilt einen französischen Rechtsextremisten wegen Rassendiskriminierung. Als Vortragsredner hatte er behauptete er, gefährlicher als der «Corona-Virus» sei der «Judenvirus». Und für die Immigration, die er «Invasion» nannte, machte er die «jüdische Clique» verantwortlich.

Henry de Lesquen, der einst Spitzenposten in französischen Ministerien und in der Stadtverwaltung von Paris inne hatte und seit vielen Jahrzehnten in rechtsextremen Zusammenhänge aktiv ist, hatte im März 2020 einen Vortrag zur «Rassenfrage» gehalten. Die Veranstaltung organisiert hatte die rechtsextreme Gruppe «Résistance Helvétique» in ihrem inzwischen aufgegebenen Versammlungslokal in der Waadtländer Kleinstadt Aigle. Anwesend waren rund sechzig Personen, darunter Philippe Brennenstuhl mit einigen seiner Kameraden von der Parti Nationalist Suisse PNS, inzwischen offiziell aufgelöst, weiterhin präsent auf Twitter und Facebook. Anwesend auch ein Journalist der Westschweizer Tageszeitung «24heures». Er berichtete anschaulich und detailliert über den Vortrag. Daraufhin hatte die Gemeindeexekutive von Aigle Strafanzeige erstattet, so dass die Staatsanwaltschaft gegen de Lesquen ein Verfahren wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm eröffnete. 

Das höchste Schweizer Gericht widerspricht einem Urteil des Waadtländer Kantonsgericht. Dieses hatte de Lesquen, inzwischen 74-jährig, freigesprochen. Die Kantonsrichter hatten das notwendige Tatbestandsmerkmal «Öffentlichkeit» als nicht erfüllt erachtet, da der Redner die «Judenvirus»-Aussage vor Vortragsbeginn nur einigen Bekannten in der ersten Zuschauerreihe zugeraunt habe. Auch unterstellten sie dem 24heures-Journalisten, er sei ja nur an einem «Scoop» interessiert gewesen.

Das Bundesgericht hält nun fest, dass die Umstände genügen würden um den privaten Charakter zu verneinen. Es erachtet es als Tatsache, dass nicht nur der Journalist sondern auch die anderen Anwesenden die unbestrittenen Aussagen hätten hören können. Der Anwalt des Verurteilten, Jean-Luc Addor, auch SVP-Nationalrat und vorbestraft wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm, kritisiert gegenüber dem Tagesanzeiger, dass das Bundesgericht eine Rechtsprechung vorantreibe, «gemäss derer mittlerweile alles öffentlich» sei. Das Verfahren geht nun nochmals zurück an das Kantonsgericht, dies wird über das Strafmass entscheiden müssen.

Hans Stutz
Tachles Online, 21. Juli 2023
Alle Rechte beim Verfasser.