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Eric Weber „Nazi“ - gerichtlich bestätigt

Das Basler Appellationsgericht spricht einen Basler Antifa-Aktivisten frei vom Vorwurf der Beschimpfung. Er hatte den abgewählten Grossrat Eric Weber auf der Strasse „Nazi“ genannt.

„Wer Begriffe wie ‚Umvolkung‘ gebrauche, verwende „Begriffe aus dem Nationalsozialismus“, erklärte Gerichtspräsident Christian Hoenen vergangene Woche bei der Urteilsverkündigung. Auch sei es erstellt, dass Weber nationalsozialistisches Gedankengut vertrete, dies „auch in neuerer Zeit“. Und Weber umgebe sich mit Personen mit Nazi-Anschauungen.
Damit hatte der beschuldigte Aktivist den Wahrheitsbeweis für seine Aussage erbracht, sowohl für die Vergangenheit wie für die Gegenwart. Er hatte Mitte März 2016 Eric Weber – damals noch Grossrat - angesprochen, als dieser im Wahlkampf Flugblätter verteilte und ihn dabei als „Nazi“ bezeichnet. Und er hatte Webers Begleiter gefragt, ob er auch „so ein Nazi sei“? Das Flugblatt kommentierte den Ertrinkungstod eines Asylbewerbers mit den Worten „Ein Kostgänger und Asylanten-Geld-Empfänger (Schmarotzer) weniger!“.
Das Gericht anerkannte das Engagement des Antifa-Aktivisten, der dem Gericht eine knapp 300-seitige Dokumentation vorgelegt hatte. Diese belegt detailreich Webers politisches Wirken seit Anfang der 1980er-Jahre bis in die neueste Zeit. Es sei ein berechtigtes Anliegen, solchem Gedankengut entgegenzutreten, „vor allem auch in neuester Zeit“, hielt Gerichtspräsident Hoenen fest.
Lob für den Freigesprochenen, Kritik jedoch für die Staatsanwaltschaft: Es sei „kein Ruhmesblatt“, so Gerichtspräsident Hoenen, ohne Einvernahme und rechtlicher Anhörung einen Strafbefehl zu erlassen.
Weber kann das Urteil noch ans Bundesgericht weiterziehen.

 

Hans Stutz
Tachles, 21. Dezember 2018
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