Ende August 1935 fand in Luzern der 19. Zionistenkongress statt. Nationalsozialisten störten das Treffen und zündeten selbst gebastelte Bomben. Monate später kam ihnen die Polizei auf die Schliche. Ein Blick in die Prozessakten
Zum Buch Frontisten und Nationalsozialisten in Luzern, 1933 – 1945
Ende August 1935. Dreimal birst eine Flasche, versehen mit einer Zündschnur, umhüllt mit Beton und gefüllt mit Schwarzpulver, Pack- und Zeitungspapier, Zement und Mörtel und einem Veloschlauch, zirka 10 Zentimeter lang, rot. Zweimal knallt es beim Kunsthaus, wo täglich die Teilnehmenden am Zionistenkongress bis in die Abendstunden tagen. Einmal knallte es nachts gegen elf beim Moosmattschulhaus, wo Kongressbesuchende in einer Massenunterkunft sich für den kommenden Tag erholen. Dem Schulhausabwart und seiner Frau sind die Gäste wenig sympathisch: Später als Zeuge befragt beklagt er deren «Sauordnung» und sie den Lärm und das Türeschlagen, «so dass uns die Explosion nicht einmal besonders aufregte».
Der rapportierende Polizist beschreibt die Tatwaffe als «Petarde». Fünf Jahre später nennt sie das Kriminalgericht «Sprengbombe», nachdem ein Gutachter zum Schluss gekommen war: Die herumfliegenden Betonstücke und Steine hätten «im Umkreis von 25 bis 30 Meter tödlich wirken können».
Die Bombenleger bleiben vorerst unbekannt. In den erhaltenen Akten finden sich keine Hinweise auf eine aktive Polizei-Fahndung. Und ein Kantonspolizist beklagt nach dem zufälligen Fahndungserfolg den Verlust von Beweismitteln: Der Amtsstatthalter, verantwortlich für die Untersuchung, habe ihn Monate nach der Tat beauftragt, «diese Sachen» («Überreste der Petarde, Sprengstücke usw.») in den Kehrichteimer zu werfen.
Monate vor dem Kongress schrieb die Schweizerische Bundesanwaltschaft an die «Obersten Polizeibehörden der Kantone»: In letzter Zeit seien «antisemitische Kundgebungen in Erscheinung getreten» (sic!), insbesondere bei zwei Schweizer Frontisten-Zeitungen und beim deutschen Blatt «Der Stürmer». Und «von israelitischer Seite» habe man geltend gemacht, dass «die Juden als Rasse» verfolgt, Synagogen und jüdische Friedhöfe «verunreinigt und beschädigt», auch Beleidigungen publiziert und Tätlichkeiten verübt würden.
In seiner Antwort argumentiert Heinrich Walther, katholisch-konservativer Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements, ausweichend. Die «antisemitische Hetze» in Deutschland verurteile er «rückhaltlos», aber in der Schweiz seien «wir gar nicht in der Lage, alle die den deutschen Judenhetzen zugrunde liegenden Tatsachen, Umständen und Motive zu erkennen».
Anschläge kamen nicht überraschend
Der einflussreiche Katholisch-Konservative, der die Kongress-Eröffnungsrede hielt, hatte ein ambivalentes Verhältnis zur jüdischen Gemeinschaft. So urteilt der Historiker Patrick Pfenniger, Verfasser einer Studie über Walthers Verhältnis zum nationalsozialistischen Deutschland. Walther unterstützte Exponenten des Schweizer Judentums, jüdische Zuwanderung hingegen lehnte er «xenophob motiviert» ab, insbesondere jene von «Ostjuden».
Im September 1942 stützte er den Bundesrat in der strikten Abweisung jüdischer Flüchtlinge und warnte vor «einer Überflutung mit zweifelhaften Elementen». Er beschwor die Gefahr einer «Unmenge von Leuten», die «nach verschiedener Richtung für absolut indésirables» seien.
Die Anschläge kamen nicht überraschend. In der Stadt Luzern hatte ein junger Mann im Frühling 1933 die Synagoge verwüstet. Ein anderer Mann schändete am Ostersonntag 1934 den jüdischen Friedhof im Friedental. Wochen vor Kongressbeginn schrieb Wolf Wirz, Sohn einer einflussreichen Obwaldner Familie und ein bekannter Fröntler, in der Zeitung «Die Front»: Der Kongress sei «eine Herausforderung der national denkenden Schweizer Bevölkerung».
Es gelte, «die Eidgenossenschaft» wieder zu dem zu machen, was sie einmal gewesen sei – «judenfrei». Und ein Zürcher Stadtpolizist meldete Wochen zuvor nach Luzern, Wolf habe an einer Kundgebung in Zürich angekündigt, die Fronten würden darüber wachen, was in Luzern vorgehe, und «unter keinen Umständen dulden, dass dort irgendwelche Beschlüsse oder Resolutionen gefasst werden, die der schweizerischen Neutralität zuwiderlaufen» würden.
Zu Kongressbeginn sendet ein «Polizeikommissär» eine Bitte an die «Redaktionen der Luzerner Tagespresse»: Es seien «schon Fälle von Belästigungen von Teilnehmern am Zionistenkongress vorgekommen». Ob sie ihr Publikum «ersuchen könnten, den Kongressteilnehmern und ihrem Anhang gegenüber die Regeln des Anstandes und der Gastfreundschaft zu wahren».
Nicht alle halten sich dran. An verschiedenen Orten klebt ein «Extra-Bulletin» mit der Behauptung, es sei «absolut unmöglich», dass ein Jude «Schweizer und zugleich Zionist» sein könne. Und an Schaufenstern jüdischer Geschäfte fanden sich gelegentlich Papierstreifen: «Dieses Geschäft befindet sich demnächst in Palästina.»
Dann kehrt Ruhe ein. Knapp ein Jahr später, Anfang August 1936, knallte es erneut. An einem Schaufenster des Warenhauses Leszinski – in der Altstadt, an der Reuss gelegen – detoniert spätabends eine Flaschenbombe und reisst ein Loch von rund 80 mal 80 Zentimeter in ein Schaufenster. Der Inhaber Max Leszinksi beklagt, bereits mehrmals seien auch die Schaufenster zerkratzt worden, möglicherweise mit einem Glasschneider.
Eine Aktion gegen Judentum war geplant
In den Wochen vor Weihnachten 1936 stellt die Stadtpolizei fest, vermehrt würden wieder antisemitische Flugzettel auftauchen, auch an den Schaufenstern jüdischer Geschäfte. Zum Beispiel: Juden würden kein Weihnachtsfest kennen, «um so (sic!) besser aber Weihnachtsgeschäfte». Andere Zettel zielten darauf, die Geschäftsinhaber zu schädigen: «Schweizer willst Du deine Weihnachtskäufe bei einem Juden machen.»
Die Stadtpolizei organisiert eine nächtliche «Spezialkontrolle». Fünf Tage vor Weihnachten überrascht sie gegen elf Uhr nachts «fünf Zettelkleber bei der Arbeit». Alle sind Mitglieder des Eidgenössischen Bundes, einer Abspaltung der Nationalen Front. Er habe, sagt ihr Anführer, die Zettel von einem Drucker erhalten, einem Anhänger der Nationalen Front. Offiziell war dieser niemals Fronten-Mitglied. Im März 1934 hatte er sich vom damaligen Luzerner Ortsgruppenführer der Nationalen Front einen «Ausweis» erstellen lassen, worin dieser bestätigt, dass der Drucker «unserer Bewegung sympathisch» gegenüberstehe, «aber aus geschäftlichen Gründen der Front nicht beitreten» könne. Daraufhin verhört die Luzerner Stadtpolizei ihn und drei Fröntlerkameraden. Zwei Brüder, einer ist Bäcker und Konditor, der andere Kaufmännischer Angestellter. Und ein Jus-Student aus der Vorortsgemeinde Ebikon und Student in Fribourg.
Das Verhör löst die Zunge des Bäcker-Konditors. Vier Tage vor Weihnachten 1936 «singt» er freimütig: Kurz vor dem Zionisten-Kongress seien «bei freien Zusammenkünften der Front» Stimmen laut geworden, die «eine Aktion gegen das Judentum» verlangt hätten. Der Ortsgruppenleiter habe Einzelaktionen von Mitgliedern zugestimmt, aber angefügt, jeder handle auf seine eigene Verantwortung. Dieser bestätigt die Aussage, nicht jedoch die Sprengstoffaktionen: «Bei diesen Zettelaktionen handelte es sich um private Unternehmungen einzelner Kameraden.»
Haupttäter zu acht Monaten im Arbeitshaus verurteilt
Der Buchdrucker und «Kameraden der Front», berichtet der Bäcker weiter, hätten «Zementbomben» gezündet beim Kunsthaus, ebenso beim Moosmattschulhaus. Ebenfalls verhört, erwähnt der Druckerei-Besitzer, im Sommer 1936 hätten der Bäcker und er sich entschlossen, «gegen jüdische Geschäfte Terrorakte durchzuführen». Sie gestehen weitere Aktionen gegen jüdische Geschäfte und auf das Korsett-Geschäft einer jungen Modistin, da ihr Ehemann in der sozialdemokratischen «Freie Innerschweiz» gegen die rechtsextremen Fronten geschrieben hatte.
Das Verfahren zieht sich in die Länge. Erst Anfang Januar 1941 urteilen fünf Kriminalrichter über die Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz. Mögliche Höchststrafe: 15 Jahre Zuchthaus. «Haupttäter» sei der Buchdrucker, heisst es in der Urteilsbegründung. Belastend seien «die Mehrzahl der Fälle» und «das Leugnen in der Untersuchung». Die «Strafzumessung» hänge davon ab, welche Bedeutung man den «Anschlägen aus antisemitischen Beweggründen» beimesse.
Die Rechtsprechung habe bei Sprengstofffällen bis anhin meist «eine erheblich gefährlichere verbrecherische Gesinnung» im Auge gehabt, jene «von Anarchisten» oder eine solche, die «mit irgendwelchem Aufruhr» einherginge. Die Angeklagten hingegen seien Mitglieder oder Anhänger einer politischen Bewegung, «die in erster Linie den Kampf gegen das Judentum auf ihre Fahne» gesetzt habe.
Und auch: Die angestrebte Abschreckungswirkung der Strafe verlange «ein energisches Einschreiten», subjektiv dagegen seien die Angeklagten «entlastet». Das «vorausgehende Beispiel ganzer Staaten» wirke für Leute wie die Angeklagten «aufreizend». Selbst dem Haupttäter seien «mildernde Umstände» zuzubilligen. Die Richter schicken den Druckereibesitzer acht Monate ins Arbeitshaus. Der Bäcker kommt mit sechs Monaten bedingt davon. Die Verurteilten erhoben Einspruch, die weiteren Instanzen bestätigten Schuld und Strafe.
Luzerner Zeitung, 30. August 2025
Alle Rechte beim Verfasser.