Bülach ZH, 17. Februar 2022
Vor dem Bezirksgericht Bülach hat Claudio Schmid, Kantonsrat SVP einen Auftritt, begleitet ist er von seinem Anwalt Hermann Lei, ebenfalls Kantonsrat SVP, jedoch im Kanton Thurgau. Er ist einmal durch einige Säle gezogen mit einem Vortrag, in dem Tipps gab, wie Diskreditierungswillige reden können, ohne die Rassismus-Strafnorm zu verletzen.
Sachverhalt:Ein Vielschreiber muss keine Details kennen. Er weiss, wer schuldig ist. So unbedacht ist er auch morgens um halb sieben nicht. Also tippt er los, er kennt doch seine Kamerad*innen: „In #Hanau am ‹Bosporus› zu Frankfurt“. Versteht jede SVP-Stammwählerin und jeder Überfremdungsschreier: Das ist da, wo Deutschland nicht mehr Deutschland ist, sondern „Türkei“ und da sei Terror, Unruhe, Gewalt. Da sei es, so der sendungsfreudige Twitterer, „offenbar zur grossen Bereicherung“ gekommen. Den Begriff verwenden Rechtsaussen und Hetzer und Rechtsextreme gerne, wenn sie jene blamieren wollen, die für einen grundrechtsgestützten Umgang mit Migratinnen und Migranten einstehen. Das sei „unkontrollierte Masseneinwanderung, importierter Gewalt- und Bandenkriminalität“, darunter macht es einer wie Claudio Schmid, Kantonsrat SVP nicht. Was er mitteilt, hat er nicht geschrieben: Türken raus. Doch Tweets sind wie Vögel, die nicht mehr eingefangen werden können.
Untersuchung: Die Staatsanwaltschaft Zürich eröffnet eine Strafuntersuchung und kommt zum Schluss: Schuldig der Wiederhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm.
Urteil: Die Einzelrichterin spricht Schmid frei. (Das Urteil ist nicht rechtskräftig.)