Basel, 14. September 2021
Die Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft veröffentlicht ihren Bericht, ausgelöst durch den unterschiedliche Verfolgungseifer gegenüber einem rechtsextremen Redners und gegenüber der "Nazi-frei"-GegendemonstrantInnen. Der Bericht hät unter anderem fest: "Es erscheint erklärungsbedürftig, dass die anwesenden Beamten und Beamtinnen nicht gleichzeitig einen Anlass sahen, eine Strafanzeige gegen den Redner der PNOS einzureichen, zumals es sich bei Rassendiskriminierung um ein Offizialdelikt handelt, und dieser Redner in der Folge nur gestützt auf eine wiederholte Strafanzeige eines privaten Vereins und auf dessen Nachfrage hin verfolgt wurde."