Lachen SZ, 14. Mai 2018
Der "Marchanzeiger" berichtet: Vor einiger Zeit im Kanton Schwyz, Bezirk March. Ein junger Mann fährt in der S-Bahn, am Arm trägt er eine Binde mit der Aufschrift «Jugendsturm». Ein Jurist, wohnhaft im Kanton Schwyz, bemerkt das Zeichen, sieht darin eine Hakenkreuzbinde und fotografiert die Situation. Dann verbreitet er das Bild auf seinem privaten Facebook-Konto und fordert die Leute auf «wachsam zu bleiben», versehen mit dem groben Kommentar: «Diese braunen Kackfressen braucht keiner».
Der Abgebildete erfährt von der Veröffentlichung und klagt daraufhin gegen den Juristen wegen «Beschimpfung». Der Kläger ist Mitglied der «Kameradschaft Heimattreu», die seit rund sechs Jahren in der Region March aktiv ist und ihre Sympathien mit dem Nationalsozialismus gerne öffentlich anzeigt. Aktuell präsentiert sich die Kameradschaft auf einem Social-Media-Kanal als Unterstützerin des Naziskin-Netzwerkes «Blood and Honour». Und in diesen Tagen demonstrierte sie ihre Unterstützung für die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck.
Das Bezirksgericht March verurteilt den angeklagten Juristen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 190 Franken. Vergeblich hatte der Angeklagte vorgebracht, er habe sich «als vom Holocaust persönlich Betroffenen zu einer emotionalen Aussagen hinreissen lassen» und entschuldige sich. Der Jurist akzeptiert den Schuldspruch.
Nach mehreren Medienberichten äussert sich auch die "Kameradschaft Heimattreu": Ihr "Kamerad" sei nicht mit einem Hakenkreuz herumgelaufen, sondern habe auf den Kleidern eine "Triskele" (Dreizack) getragen und die sei ein "urgermanisches Symbol, seit Jahrtausenden in unserem Kulturkreis verankert" und nicht verboten. In Tat und Wahrheit ist die "eckige" Form der Triskele beliebt bei Neonazis, sie ist Organisationskennzeichen der rassistischen südafrikanischen Burenorganisation Afrikaaner Weerstandsbeweging (AWB) und des Naziskin-Netzwerkes Blood & Honour B&H. In Deutschland ist die Darstellung der Triskele im Zusammenhang mit B&H strafbar.