Lausanne, 30. Mai 2018
Das Bundesgericht veröffentlicht das letztinstanzliche Urteil gegen einen Mann, der Anfang Januar 2015 zu einer "Kristallnacht" aufgerufen hatte und "Musels" anzünden wollte.
Er lebt im Waadtland, in der Region Broye, er ist Familienvater und Ingenieur. In den Stunden nach dem Attentat auf die Satirezeitschrift «L’Hebdo» setzt er sich an den Computer und verbreitet über Facebook: «Ich organisiere eine Kristallnacht. Wer kommt auch, um ‹Muzz› (=Musels) abzufackeln». ["J'organise une kristallnacht. Qui est partant pour aller bruler du muzz?"]. Drei Stunden später fügt der Schweizer hinzu, er habe nun bald eine Sauer Pistole P 226 und eine Pump Gun, ein leistungsstarkes Jagdgewehr. Mindestens einem Besucher seines Facebook-Kontos ist dieser Aufruf zu viel des Schlechten. Er orientiert die Strafbehörden.
Im Mai 2016 verurteilte das Kantonsgericht Waadt den Schreiber zu 25 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 150 Franken. Nun hat das Bundesgericht diese Sanktion letztinstanzlich bestätigt. Wie bei Rassismus-Prozessen Usanz, hatte der Angeschuldigte behauptet, er habe nicht alle Muslime, sondern nur «islamistische Terroristen» gemeint. Dieser Ausrede sind die höchsten Richter nicht gefolgt, im Gegenteil: Der Vorschlag des Angeschuldigten «eine Kristallnacht» gegen Muslime zu organisieren - veröffentlicht wenige Stunden nach dem «Hebdo»-Attentat - habe der Schreiber zur Verfestigung der Verwechslung von Muslimen und islamistischen Terroristen beigetragen. Die Botschaft habe deshalb zum Hass gegen Gruppe von Personen wegen ihrer religiösen Zugehörigkeit aufgerufen.