Lausanne, 29. April 2020
Das Bundesgericht streicht mehrere Bestimmungen des neuen Polizeigesetzes des Kantons Bern. Darunter auch jene Bestimmungen wider die Fahrenden/Jenischen. Die neue Norm hätte ermöglicht, dass Fahrende innert 24 Stunden weggewiesen werden können, ohne aufschiebende Wirkung bei Einsprachen. Die Mehrheit der BundesrichterInnen befinden: Bund, Kanton und Gemeinden seien dazu verpflichtet, die Rechte der Minderheiten zu schützen. Aufgrund der kurzen Frist würden die aufschiebende Wirkung und jegliche Verfahrensgarantien genommen.