Lausanne, 11. April 2024
Das Bundesgericht bestätigt einen Entscheid des Waadtländer Kantonsgericht gegen Alain Soral, verteidigt vom Genfer Anwalt Pascal Junod, politisch aktiv in mehreren Organisationen der Neuen Rechten. Die Vorinstanz hatte ihn im Herbst vergangenen Jahres wegen übler Nachrede und Diskriminierung verurteilt. Aus prozessualen Gründen reduziert es die Strafe auf eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen übler Nachrede, kombiniert mit einer Freiheitsstrafe von 40 Tagen wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass. In einer Medienmitteilung schreibt die Medienstelle des Gerichts: Es könnne "kein Zweifel darüber bestehen, dass die Botschaft des Beschwerdeführers darauf ausgerichtet war, Hassgefühle aufgrund der sexuellen Orientierung zu wecken und zu schüren. Zur Interpretation seiner Botschaft durfte das Kantonsgericht auch die Reaktionen im Internet berücksichtigen, um so die Wirkung seiner Worte auf eine durchschnittliche Drittperson zu erfassen. Nicht zu beanstanden ist weiter die Feststellung des Kantonsgerichts, dass er mit Vorsatz gehandelt hat."
Die Urteilsbegründung enthält eine Auflistung aller Verurteilungen, die Soral in Frankreich erreicht hatte.