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Lausanne, Aarau und Luzern21. Juli 2016

Das Bundesgericht veröffentlicht zwei Urteile, die auf Beschwerden von Alexander Müller zurückgehen. Müller hatte im Juni 2012 den Tweet verfasst: "Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht ... diesmal für Moscheen". Inzwischen rechtskräftig wegen Rassendiskriminierung verurteilt, klagte Müller gegen die Zeitung "Schweiz am Sonntag" und gegen mich, beiden warf er Persönlichkeitsverletzung vor, beide Verfahren enden mit juristischen Niederlagen für den prozessfreudigen Zürcher.