Neuenburg, 15. Juli 2020
Das Polizeigericht spricht Yvan Perrin, einst SVP-Nationalrat wie auch Staatsrat, frei vom Vorwurf der Rassendiskriminierung. Die Staatsanwaltschaft hatte Perrin vorgeworfen, dass dieser im April 2019 auf auf seinem Facebook-Account Kommentare Dritter nicht gelöscht habe, in denen zu Hass und Gewalt gegen Personen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit aufgerufen wurde. Diese Kommentare seien für die breite Öffentlichkeit lesbar gewesen. Zuvor hatte sich Perrin im sozialen Netzwerk abwertend über Muslime geäussert. Das Bundesgericht bestätigt im Mai 2022 diesen Freispruch. Das Gericht befindet, dasss das Schweizer Recht enthalte keine Norm für die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Internetdienstleistern wie Facebook kenne. Und auch Perrin könne nicht strafrechtlich verfolgt werden. Denn er habe als Inhaber des Facebook-Kontos von den fraglichen Beiträgen keine Kenntnis gehabt. DAs Gericht stellte aber auch fest, dass Perrin ein Risiko für die Hinterlegung rechtswidriger Beiträge geschaffen habe. Dies, indem er seine Pinnwand öffentlich machte und heikle politische Themen ansprach.