Sitten, 23. Februar 2018
Die Tageszeitung "Le Nouvelliste" berichtet: Eine junge Frau freut sich auf Facebook über den Tod der Holocaust-Überlebenden Simone Veil. Die Walliser Staatsanwaltschaft verurteilt sie wegen Rassendiskriminierung.
Der Tod Simone Veils im Sommer vergangenen Jahres veranlasste auch Rechtsaussen und Antisemiten zu schnellen Reaktionen in den Social Medias. So auch den jungen Walliser Julien Udressy, der als Cartoonist einige Zeit lang unter dem Pseudonym ArtisteMalPensant auftrat und auch zu den Aktivisten der rechtsextremen Gruppe «Résistance Helvétique» gehört. Er meldete zuerst «Simone Weil ist tot/die wären wir los» und fügte den Kommentar hinzu: «Wunderbar gut». Daraufhin fragte eine junge Frau zurück: «Denkst du, sie lässt sich einäschern??? Wie ihre Familie». Beide Einträge waren gekennzeichnet mit lachenden Smileys. Nach Interventionen sistierte Facebook die beiden Konten für sieben Tage.
Nun hat die Walliser Staatsanwaltschaft die junge Schreiberin aus dem Zentralwallis wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm zu zwanzig Tagessätzen bedingt und zu einer Busse von 200 Franken verurteilt. Der Leitende Staatsanwalt Jean-Pierre Greter betonte auf Nachfrage, die Schwere und den Zynismus der Aussage, «die geeignet gewesen war, die Würde von Simone Veil, als Mitglied der jüdischen Gemeinschaft, herabzusetzen».
Widerhandlungen gegen die Rassismus-Strafnorm müssen von Amtes verfolgt werden. Der Strafbefehl macht jedoch klar, dass auch der freisinnige Kantonsrat Xavier Mottet, früherer Parteipräsident Anzeige eingereicht hatte. Gegenüber dem «Nouvelliste» erklärt er, er habe dies als «einfacher Bürger» getan, weil er nicht wolle, dass das Internet «eine rechtsfreie Zone» werde und man straflos Hass verbreiten könne.
Ohne Sanktionen davon kommt der junge Cartoonist. Sein Eintrag wäre zwar möglicherweise eine Ehrverletzung der ehemaligen Präsidentin des Europäischen Parlamentes gewesen, doch ohne Strafanzeige einer klageberechtigten Person können die Strafbehörden nicht tätig werden.