Zürich, 26. Juli 2021
Der Tagesanzeiger berichtet über eine Verhandlung des Bezirkgerichts Zürich, die mit einem erfreulichen Urteil endet. Angestossen hatte das Verfahren eine 18-jährige muslimische Frau, die ein Kopftuch trägt. Sie war mit einer Freundin im Hauptbahnhof Zürich unterwegs gewesen, als sie ein 36-jähriger Schweizer als "Taliban" bezeichnete. Sie avisierte die Polizei, die beiden Frauen folgten dem Beschimpfer, bis eine Patrouille eintraf.
Vor dem Einzelrichtet ist der 36-jährige Polymechaniker mundfaul, nur zu den Worten "Dazu sage ich nichts" mag er sich gelegentlich durchringen. Der Rechtsvertreter der jungen Frau berichtet, dass seine Mandantin wegen des Kopftuchs "tagtäglich mit Intoleranz und Rassismus konfrontiert" sei.
Bei der Urteilseröffnung lobt der Einzelrichter die junge Frau, es sei gut gut, dass sie sich gewehrt habe. Er befindet: Der Mann ist schuldig der Beschimpfung. Auch wenn das Motiv für die Äusserung unbekannt geblieben sei, sei sie "verabscheuungswürdig". Der Angeklagte habe die Frau eindeutig beleidigen wollen, indem er sie "quasi als Terroristin hingestellt" habe. Der 36-jährige erntet daher eine bedingte Geldstrafe (30 Tagessätze à 30 Franken) nebst einer unbedingten Busse von 300 Franken. Die eigentliche Strafe sind jedoch die Gebühren (2500 Franken) und die Entschädigung (1400 Franken) an den Anwalt der Beschimpften. Macht summasummarum 4200 Franken.