Zürich23. Januar 2024
Ein Einzelrichter des Bezirksgerichts Zürich verurteilt eine Journalistin des Netzportas kath-ch wegen übler Nachrede, begangen wider dem Deutschen Rechtslibertären Markus Krall. Die Journalistin zieht vor die nächste Instanz. Gemäss Bericht der Nachrichtenagentur sda erklärte der Richter: Es gebe "nicht genug Belege, um (Krall) eine allgemein antisemitische Gesinnung anzudichten". (Ist das noch juristische Begründung? Oder bereits politische Polemik?). Der kath-ch-Chefredaktor Charles Martig reagiert umgehend: Ob die Verurteilung zu» Recht geschehen» sei, werde wohl das Obergericht Zürich klären müssen. Und Markus Krall höhnt auf X (vormals Twitter): "Die Lügenpresse watsche ich sogar noch aus dem Krankenbett ab».