Olivier K. trug das Zeichen der rassistischen Hammer-Skinheads am rechten Ärmel, sein Shirt mit der Aufschrift «Combat 18» verwies auf eine englische Gruppierung, die den bewaffneten rassistischen Kampf propagiert.
Nach dem Artikel in FACTS 46/1995 hatte der Neuenburger Staatsanwalt Thierry Béguin Anfang Jahr eine Untersuchung wegen Widerhandlung gegen die Antirassismus-Strafnorm eröffnet. FACTS hatte in einem Bericht über Rechtsextremismus die Zeitschrift «Mjölnir" erwähnt, die als «Stimme der Westschweizer Hammerskins» firmiert. Die beiden Angeklagten hatten in der Julinummer 1995 in einer fingierten Anzeige den Holocaust geleugnet. Später hatte der Richter die Untersuchung gar auf weitere Artikel ausgedehnt, in denen sie zum Rassenhass aufgerufen hatten.
Vor dem Neuenburger Polizeirichter zeigten die beiden Skins am Dienstag dieser Woche keine Spur von Reue. Fragen beantworteten sie höhnisch, gelegentlich kicherten sie wie ungezogene Jungs. Auf Fragen zur Person verweigerten sie die Antwort. Sie erschienen ohne Verteidiger vor Gericht. «Die Frage ist», dozierte Olivier K., «war «Mjölnir» öffentlich oder nicht?» Das Heft sei nur an Skin-Treffen und über ein Postfach an bekannte Skins verbreitet worden. Dem Lausanner Altfaschisten Gaston-Armand Amaudruz hätten sie bloss ein Exemplar zur Information weitergegeben. Der Altfaschist hatte das Skin-Heft daraufhin auch seinen Lesern empfohlen. «Amaudruz ist aber kein Skin», warf Richter Sörensen ein. «Aber sicher kein Kommunist», erwiderte ein Skin.
Der Tatbestand des Aufrufs zum rassistischen Hass und der Leugnung des Holocaust sei «eindeutig erfüllt», begründete Polizeirichter Sörensen später sein Urteil. Auch das Kriterium Öffentlichkeit sei gegeben, da die Angeklagten «mindestens in Kauf genommen haben, dass das Heft über ihren nahen Freundeskreis hinaus verbreitet wird». Der Richter verurteilte die Skins zu zwanzig Tagen Gefängnis. Den bedingten Strafvollzug gewährte er, «obwohl die Angeklagten keine Reue gezeigt haben.»