Die immer gleichen Parteien, Vereine und Kommentatoren ziehen über das "Antirassismusgesetz ARG" her, seit bald zwanzig Jahren, mit den immer gleichen Versatzstücken. Besonders beliebt die Klage über "Angriffe auf die Meinungsäusserungsfreiheit", vorgetragen auch von bürgerlichen Rechtsaussen, die Medienschaffende gerne mit Ehrverletzungsklagen eindecken. Auch der Vorwurf "politisch korrekt" fehlt selten. Auch bei Arthur K. Vogel, Chefredaktor "Der Bund" nicht. Schon im Winter ereiferte er sich "über die Scharia der politischen Korrektheit", über "ein Gesetzes- und Sanktionenwerk, dessen Urheber und Vollstrecker" unbekannt seien. Zu Sommerbeginn kommentiert er nun den Freispruch, den Dominic Lüthard, Präsident der rechtsextremen Partei National Orientierter Schweizer PNOS vor dem Obergericht erreicht hat. Lüthard hatte im Oktober 2010 bei einer Kundgebung in Langenthal, zuerst vor der drohenden "Islamisierung" gewarnt, dann mit einem Besen fünf Kartonminarette von einer Schweizerfahne gewischt. Will Lüthard damit wirklich nur sagen, dass die fünf bestehenden Schweizer Minarette verschwinden sollen? Immerhin haben Diskriminierungswillige Übung darin, in Symbolen zu sprechen, wenn sie Minderheiten ausgrenzen oder entrechten wollen. Zwei Organisationen reichen Strafanzeige ein. Vogel unterstellt ihnen "missliebige politische Aktionen oder Meinungsäusserungen gerichtlich verfolgen" zu wollen. Im Klartext: Vogel diskreditiert, was er zu verteidigen vorgibt. Er zieht nicht in Betracht, dass Lüthard mit den fünf Kartonminaretts, die für die fünf bestehenden Schweizer Minarette stehen, möglicherweise auch alle Muslime aus dem Land gewiesen haben wollte, was dann strafbar wäre. Fazit: Der Freispruch der Berner Oberrichter lässt sich nachvollziehen, nicht aber Vogels Vorbehalte gegen die Anzeigenerstatter und den Staatsanwalt.
Bemerkenswert im Übrigen eine zweite Beobachtung: Die Medien beachten fragwürdige Strafanzeigen gegen Prominente ausdauernd, andere Rassismusstrafnorm-Prozesse lassen sie rechts liegen. Nur Berichte in Lokalmedien erntete unlängst das Verfahren gegen Willy Schmidhauser, einst Präsident der Schweizer Demokraten SD des Kantons Thurgau. Dabei hatte das Verfahren im November 2009, wenige Tage vor der Abstimmung zum Minarettverbot, mit einer national beachteten Meldung der "SonntagsZeitung" begonnen. Der SD-Mann behauptete damals - nach willkürlich ausgewählten Koranzitaten - in Ulrich Schlüers Postille "Schweizerzeit", ein "freundeidgenössisches Zusammenleben" mit Muslimen sei unmöglich. Einwanderung und Einbürgerung von Muslimen müssten überdacht werden. Ja, es bleibe "nur die Massenheimschaffung der Muslime". Nach den ersten Medienberichten schrieb der SVP-Nationalrat Schlüer hurtig von einer "Fehlleistung". Genfer Muslime reichen Monate später Strafanzeige ein, weil niemand anders es getan hatte und auch die Strafverfolgungsbehörden nicht aktiv geworden waren, obwohl die Rassismus-Strafnorm zu den Offizialdelikten zählt. Nach knapp drei Jahren stellt der Staatsanwalt das Verfahren gegen Schlüer ein. Mit nachvollziehbarer Begründung, in erster Linie ist der Autor für einen veröffentlichten Text verantwortlich. Bemerkenswert jedoch: Die Einstellungsverfügung belegt die mangelnde Qualitätskontrolle auf der Schweizerzeit-Redaktion. Sowohl Chefredaktor Schlüer wie "Abschlussredaktor" Reinhard Wegelin verteidigten sich erfolgreich mit dem Hinweis, sie hätten Schmidhauser Text überhaupt nicht näher angeschaut, bevor sie ihn ins Blatt gehoben haben. Hauptsache: die Länge stimmte. Nun hat das Bezirksgericht Andelfingen erstinstanzlich festgestellt: Schmidhausers Text ist rassendiskriminierend. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.) Einige regionale Medien berichten, der Rest schweigt. Auch Arthur K. Vogels "Der Bund". Auch mit Schweigen lässt sich eben Stimmung machen.