„Europäisch zertifiziert: Luzerns Datenschutz ist miserabel“
Habe heute eine Dringliche Anfrage eingereicht über das beunruhigende Ergebnis der Evaluierung des Luzerner Datenschutzes durch EU-Sachverständige.
Sachverständige der EU und der Europäischen Räten haben sich am 27. Februar 2018 in Luzern vom Datenschutzbeauftragten und von der Kantonspolizei die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Nutzung des Schengener Informationssystems SIS vorführen lassen. Gegenstand der Evaluierung der Datenschutzaufsichtsstelle waren – gemäss der Homepage des Luzerner Datenschutzbeauftragten - die Datenschutzgesetzgebung des Kantons sowie die Aufstellung der Datenschutzaufsicht im Kanton (Organisation, Budget, Mitarbeitende, Einwirkungsbefugnisse, Betroffenenrechte, öffentliches Bewusstsein, Überblick zu durchgeführten SIS-Kontrollen).
Seit Anfang März 2019 liegen die Empfehlungen des Europäischen Rates zur Beseitigung der dabei im Bereich des Datenschutzes festgestellten Mängel vor. Und sie belegen, dass im Kanton Luzern eklatante Mängel im Bereich der Unabhängigkeit, der Durchsetzungsbefugnisse und der finanziellen und personellen Ressourcen bestehen.
Nun ist folglich auch europäisch zertifiziert: Luzerns Datenschutz ist miserabel.
Die Schweiz – und auch der Kanton Luzern – haben innerhalb von drei Monaten einen Aktionsplan zu erstellen, und diesen den europäischen Stellen vorzulegen. (Was eine dringliche Beantwortung dieses Vorstosses aufdrängt.)
Fragen:
1. Will die Regierung im Interesse einer besseren Gewährleistung der vollständigen Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde des Kantons Luzern die Möglichkeit abschaffen, dass der Datenschutzbeauftragte des Kantons aus ‚triftigen Gründen‘ entlassen werden kann? (‚Triftige Gründe‘ kann andere Gründe als schwerwiegendes Fehlverhalten umfassen.)
2. Will der Regierung der Datenschutzbehörde des Kantons Luzern ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen zuweisen, damit sie alle ihre Aufgaben im Rahmen des SIS-II- und des VIS-Besitzstands erfüllen kann. Wie viele finanzielle und personelle Ressourcen erachtet sie als erforderlich?
3. Will die Regierung die Datenschutzbehörde des Kantons Luzern im Interesse einer besseren Gewährleistung von deren vollständigen Unabhängigkeit in die Lage versetzen, ihre Mitarbeiter entsprechend ihren Anforderungen selbst einzustellen?
4. Will die Regierung im Interesse einer besseren Gewährleistung der vollständigen Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde des Kantons Luzern das Haushaltsverfahren so reformieren, dass die Datenschutzbehörde des Kantons Luzern konkreten Einfluss auf den Vorschlag für ihren Haushalt hat, bevor der Gesamthaushaltsvorschlag zwecks Beratung und Verabschiedung an das Parlament übermittelt wird? (Der Datenschutzstelle sollte Haushaltsautonomie eingeräumt werden, sodass sie Haushaltsentscheidungen, die sie betreffen, beeinflussen und kontrollieren kann.)
5. Wann will die Regierung umsetzen, dass die Datenschutzbehörde des Kantons Luzern die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen SIS-II-Daten häufiger kontrolliert?
6. Wann will die Regierung umsetzen, dass die Datenschutzbehörde des Kantons Luzern die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen VIS-Daten häufiger kontrolliert?
7. Bis wann will die Regierung sicherstellen, dass das Informationsmaterial über die Rechte Betroffener im Zusammenhang mit dem VIS auf der Website der Kantonspolizei und der Datenschutzbehörde auch auf Englisch bereitgestellt wird?
8. Bis wann will die Regierung sicherstellen, dass die Datenschutzstelle mit angemessenen Ressourcen ausgestattet wird, damit sie ihrer Verpflichtung, die Ausübung der Rechte betroffener Personen zu ermöglichen und zu unterstützen, in vollem Umfang nachkommen kann, was auch die Entgegennahme der Beschwerden von Einzelpersonen umfasst?
8. Wird die Regierung beim Parlament im kommenden Budget 2020 ausreichend Mittel anfordern, dass alle Datenschutz-Massnahmen, die keine Gesetzesänderungen verlangen, im kommenden Jahr umgesetzt werden können?
9. Die Revision des kantonalen Datenschutzgesetzes ist ins Stocken geraten. Wird der Regierungsrat die Arbeiten nun wieder zügig an die Hand nehmen?
P.S. Die Kantonsrat-Mehrheit hat in der März-Session 2019 die Dringlichkeit abgelehnt. Wirft ja auch - im Wahlkampf - ein ungünstiges Licht auf die kantonale Finanzpolitik.