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Beat Hensler: Prominent, aber nicht immer erfolgreich

Um den Brei herum schreibt heute NZZ-Medienredaktor Rainer Stadler (ras.). Er resümiert ein „brisantes Gerichtsurteil“, das ein „Prominenter“ erreicht habe. Über diesen sei nämlich vor einiger Zeit zutreffend berichtet worden, dass er ins „Visier der Justiz“ geraten sei und ihm ein Strafverfahren drohe.

13. Januar 2011

Gegen diesen „Prominenten“ ist aber schliesslich kein Verfahren eingeleitet und dieser durch die Untersuchungen und ein Gutachten entlastet worden. Dieser Prominente habe nun beim Amtsgericht Luzern-Land gegen das Archiv der Schweizer Mediendatenbank (SMD) Klage wegen Persönlichkeitsverletzung eingereicht, weil die Mediendatenbank die Aktualität nicht nachgetragen habe. Er habe argumentiert, er übe ein medial höchst exponiertes Amt aus und stehe nicht nur kantonal, sondern auch gesamtschweizerisch an vorderster Stelle.



So prominent! So medial exponiert! Nur die NZZ hält den Schleier der Diskretion? Oder vielleicht auch der Rücksichtsnahme? Wie dem auch immer ist: Eine kurze SMD-Recherche löst das Rätsel. Bereits unter dem Datum vom 2. Dezember 2010 wurde dort unter dem Titel „Gerichtlich angeordneter Vermerk“ eingefügt, die Datenbank sei verpflichtet „den nachfolgenden Vermerk bei den Ursprungstexten anzubringen: ‚Beat Hensler wurde durch das vom Verhöramt Schwyz in Auftrag gegebene Gutachten entlastet. Es wurde kein Strafverfahren gegen ihn eröffnet.” Dieser Vermerk müsse solange stehen wie die Headline der Medienmitteilung vom 21.5.2008 “Oberster Polizist im Visier der Justiz” mit dem Untertitel “Beat Hensler droht Strafverfahren” abgespeichert und zugänglich“ sei.

Wie der Zufall so spielt, gerade heute räsoniert Polizeikommandant Beat Hensler in der NLZ über die Gründe seiner Nicht-Nominierung zum CVP-Regierungsratskandidaten. Diese seien ihm „im Moment nicht klar“. Eine Rolle könnte ja auch spielen, dass die Aufarbeitung der brutalen Verhaftung zweier Unschuldiger durch Luzerner Kantonspolizisten im Juni 2005 immer noch nicht abgeschlossen worden ist, ja verschiedene Beobachter den Eindruck haben, dass die Luzerner „Luchs“-Polizisten auf Zeit und Verjährung spielen.