Pauschalbesteuerung: Initiative erhält Mehrheit, Gegenvorschlag obsiegt jedoch!
Die Kantone Zürich und Schaffhausen haben die Pauschalbesteuerung, die Steuerprivilegierung für vermögende AusländerInnen, bereits abgeschafft.
In zwei weiteren Kantonen ist die Abschaffung knapp gescheitert. Gestern erreichte die SP-Initiative im Kanton St. Gallen eine Mehrheit, ebenso wie der Gegenvorschlag.In der Stichfrage obsiegte der Gegenvorschlag.
Mit dem gesterigen Entscheid der St. Galler Stimmenden bestätigen sich zwei Feststellungen. Erstens: Die Steuerprivilegierungen für sehr vermögende AusländerInnen in dier heutigen Form sind nicht mehr mehrheitsfährig. Zweitens. Nur durch eine Verschärfung der bisherigen Praxis gelingt es den bürgerlichen VerteidigerInnen diese Ungerechtigkeit noch zu verteidigen. Wenn auch knapp und nicht immer.
Ende 2010 konnten im Kanton St.Gallen 87 Vermögende AusländerInnen von dieser Steuerprivilegierung profitieren. Deren Steuern beliefen sich auf nicht einmal sieben Millionen Franken. Im Durchschnitt zahlten sie jährlich nur 70’000 Franken Steuern. Das wird sich jetzt ein bisschen ändern, die Ungerechtigkeit aber bleibt! Der Kanton St. Gallen geht aber nicht einmal so weit wie der Kanton Thurgau, wo reiche Ausländer in Zukunft mindestens 150’000 Franken pro Jahr zahlen müssen.
Im Kanton Luzern waren es Ende 2010 157 Vermögende, die von der Steuerprivilegierung proftieren konnten, nachdem es 2008 noch 134 gewesen waren. Der durchschnittliche Steuerertrag pro Pauschalbesteuerten (für Kanton und Gemeinde) sank von 82’090 auf 63’694 Franken, dies ist eine Verringerung um 22.4 Prozent.
Luzern: Eine Gesetzesnorm für wenige Vermögende
Im Kanton Luzern werden die Stimmberechtigten am 11. März 2012 über die Volksinitative der Luzerner Grünen abstimmen können. Auch hier haben Regierungsrat und die bürgerlichen Parteien (mit Ausnahme der SVP) einen Gegenvorschlag zur Initiative vorgelegt. Er sieht vor, dass die Privilegierten gerade einmal ein Einkommen von mindestens 600’000 Franken und ein Vermögen von mindestens 12 Millionen werden versteuern müssen. Im Jahr 2009 waren es gerade einmal 16 Steuerprivilegierte, die diese Grenze überschritten. Im 2010 ist die Zahl auf 19 gestiegen. Der Gegenvorschlag ist also eine Sonderregel für ganz Wenige.