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Postulat eingereicht: Einbürgerungen fördern

Das neue eidgenössische Bürgerrechtsgesetz schliesst viele EinwohnerInnen von der Einbürgerung aus, zum Beispiel alle jene, die mit B- oder F-Aufenthaltsbewilligung leben (müssen).

23. Dezember 2016

Ich habe noch nie verstanden, warum Leute, die sich Demokraten nennen, anderen die politischen Rechte vorenthalten wollen. Ich habe deshalb in der vergangenen Session ein Postulat eingereicht. Es lautet: Am 1. Januar 2018 tritt die neue kantonale Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Bereits im Jahr 2014 haben die eidgenössischen Räte entschieden, dass Einbürgerungen zukünftig nur noch mit einer Niederlassungsbewilligung C möglich sein sollen. Damit fällt die bisherige Möglichkeit der Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer mit einer F- oder BAufenthaltsbewilligung weg. Von dieser Neuregelung betroffen sind zahlreiche Menschen, die seit vielen Jahren im Kanton Luzern wohnen und zu einem wichtigen Teil unserer Gesellschaft geworden sind.

Es ist unumstritten, dass die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts ein wichtiger Schritt in der Integration von Einwohnerinnen und Einwohnern ohne Schweizer Staatsangehörigkeit ist. Eine vom Schweizerischen Nationalfonds verfasste Studie («Einbürgerung beschleunigt die lntegration»1) weist explizit darauf hin, dass die Einbürgerung von in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländern sich positiv auf die Integration auswirke. Zudem seien die positiven Auswirkungen umso grösser, je früher sich eine Person einbürgern lasse. Der Vorstand der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Sicherheitsdirektorinnen und - direkteren (KKJPD) rief im November 2016 in einem Schreiben dazu auf, zu prüfen, ob Massnahmen zur besseren Information von einbürgerungsberechtigten Personen angezeigt sind. Im vom KKJPD-Präsidenten und Regierungsrat Hans-Jürg Käser (FDP, Bern) unterzeichneten Brief wird den Kantonen und Gemeinden empfohlen, Bevölkerungskreise aktiv zu ermuntern, das Verfahren zur Einbürgerung baldmöglichst in Angriff zu nehmen. Eine solche proaktive Kommunikation der Behörden in Sachen Einbürgerungsfragen ist nicht neu. Die Kantone Basel-Stadt und Genf kennen diese Praxis schon länger. Sie informieren Ausländerinnen und Ausländer, welche die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, über die Möglichkeit der Einbürgerung sowie das dazugehörende Verfahren.

Wir fordern die Regierung deshalb auf, die Gemeinden dazu anzuhalten, dass sie die in ihrer Gemeinde wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer mit einem B- und F-Ausweis, welche die Voraussetzungen für eine Einbürgerung mitbringen, zeitnah und proaktiv über die Möglichkeit einer Einbürgerung informieren und sie zur Einbürgerung einladen.